fetra 3191 User manual

(DE) – Betriebsanleitung
Materialständer und Rollenbock
(EN) – Operation manual
Mobile tilting stands and roller support
(FR) – Mode d´emploi
Pupitres d´atelier et trépied roulant
(NL) – Gebruikshandleiding
Materiaalstandaard en rolbok
3191
3290/3291
Transportmiddelen

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Transportgeräte
Betriebsanleitung
Ausgabe 04/2019
Rollenbock 3191
Materialständer 3290 und 3291
(Originalbetriebsanleitung)
Best-
Nr.
Tragkraft
kg
Rad-Ø
mm
Ladeäche
L x B mm
Höhenverstellbar
von – bis mm
Eigengewicht
kg
Material-
ständer
3290 150 75 510 x 410 510 – 700 23
3291 150 75 510 x 410 720 – 1070 26
Rollenbock 3191 150 75 – 780 –1130 21

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Transportgeräte
Wichtige Hinweise
Diese Betriebsanleitung macht Sie mit den Eigenschaften des Gerätes vertraut.
Sie muss vor dem Einsatz des Gerätes gelesen werden, um Schäden und Unfälle
durch unsachgemäße Nutzung des Gerätes zu vermeiden.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Pege und Wartung. Sie sichern damit die
ständige Einsatzbereitschaft des Gerätes, verlängern
die Lebensdauer und vermeiden teure Ausfallzeiten.
A c h t u n g !
• Vor jeder Inbetriebnahme das Gerät auf Betriebssicherheit und Funktionsfä-
higkeit überprüfen!
• Jeden neuen Bediener anhand der Betriebsanleitung einweisen!
Alle in diesem Text enthaltenen Informationen basieren auf den zum Zeitpunkt
der Drucklegung verfügbaren Daten. Der Hersteller behält sich das Recht vor,
die eigenen Produkte jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, ohne dass
sich daraus Haftungsansprüche ergeben. Deshalb bitten wir Sie, stets zu prüfen,
ob eventuell eine neue Version vorliegt.

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Transportgeräte
Allgemeine Anforderung
Der Rollenbock sowie der Materialständer müssen in Übereinstimmung mit
unseren Angaben verwendet, instandgehalten und repariert werden.
Diese dürfen nicht verändert oder mit Anbaugeräten ausgerüstet werden, ohne
dass sich eine sachkundige Person davon vergewissert hat, dass der Rollenbock
oder Materialständer immer noch sicher ist.
Bestimmungsgemäße Verwendung
• Der Rollenbock dient als höhenverstellbare Beistelleinheit zur Unterstützung
von Langmaterialien an Maschinen wie Sägen, Pressen, Bohrmaschinen usw.
und an Arbeitsplätzen im innerbetrieblichen Bereich.
• Der Materialständer dient als höhenverstellbare Beistelleinheit für Kästen,
Drahtkörbe usw. an Maschinen und Arbeitsplätzen im innerbetrieblichen Be-
reich.
• Der zweckwidrige Einsatz des Gerätes ist unzulässig.
• Der Rollenbock und der Materialständer müssen gemäß den Angaben in
dieser Betriebsanleitung verwendet, gewartet und repariert werden.
• Der abweichende Einsatz des Gerätes ist unzulässig und
kann zu Personen- oder Sachschäden führen.
• Der Rollenbock und der Materialständer dürfen nicht in feuer-
gefährlichen, explosionsgefährdeten, Korrosion verursachenden
oder stark staubhaltigen Umgebungen betrieben werden.
• Es ist eine Umgebungsbeleuchtung von mindestens 50 Lux zum Betrieb
des Gerätes erforderlich.

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Transportgeräte
• Die Betriebstemperatur darf zwischen -10°C bis +40°C betragen.
• Die Bodenverhältnisse müssen rutschhemmend, fest, eben und frei von Lö-
chern und Hindernissen sein.
• Die auf dem Typenschild angegebene Tragkraft darf nicht überschritten wer-
den.
• Die einseitige Aufnahme von Lasten ist zu vermeiden.
• Es ist vom Betreiber sicher zu stellen, dass der Rollenbock bzw. der Material-
ständer nur bestimmungsgemäß verwendet wird und Gefahren für Gesund-
heit und Leben des Nutzers oder weiterer Personen vermieden werden.
• Der Bediener ist während der Nutzungszeit für den Rollenbock bzw.
den Materialständer verantwortlich. Der Bediener muss sich grundsätz-
lich vom ordnungsgemäßen Zustand der Lasten überzeugen. Es dür-
fen ausschließlich sicher aufgenommene Lasten bewegt werden.
• Beim Abstellen des Rollenbocks beziehungsweise des Materialständers
muss dieser grundsätzlich gegen Wegrollen gesichert werden.
Bedienung
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Transportgeräte
Vor jeder Auf- oder Abwärtsbewegung der Auagerolle (1) oder des Tisches (6)
muss die Klemmschraube (3) gelöst werden.
Das Anheben der Auagerolle (1) bzw. des Tisches (6) erfolgt, indem die
Auagerolle oder der Tisch ohne Last nach oben gezogen wird.
Es ist nicht notwendig den Hebel für das Senkventil (4) dabei zu betätigen.
Ist die gewünschte Stützhöhe erreicht, muss die Klemmschraube (3) wieder bis
zum Anschlag angezogen werden.
Hierdurch wird unbeabsichtigtes Absenken der Auagerolle bzw. des Tisches
verhindert.
Das Absenken der Auagerolle oder des Tisches muss ebenfalls unbelastet
erfolgen.
Lösen Sie dazu die Klemmschraube (3) und betätigen Sie das Senkventil (4) bis
die gewünschte Stützhöhe erreicht ist.
Im unteren Bereich muss die Auagerolle (1) oder der Tisch (6) zum
vollständigen Absenken eventuell mit leichtem Druck durch eine Handäche
belastet werden.
Die Auagerolle des Rollenbocks ist mit seitlichen Schwerkraftanschlägen
(2) ausgestattet, die einem Herunterrutschen von schmalem Ladegut
entgegenwirken. Bei breiterem Ladegut, welches über die seitlichen Anschläge
hinausragt, schwenken Sie die Anschläge um 90° aus dem Auagebereich
heraus.
Zum Neigen des Tisches des Materialständers lösen Sie den Federriegel (7)
unterhalb der Plattform (6) durch eine 180°-Drehung und rasten den Bolzen in
einer anderen, durch die Rasterlochung vorgegebene Tischposition wieder ein.
Achten Sie darauf, dass der Bolzen des Federriegels immer korrekt in der
Lochung einrastet.

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Transportgeräte
Wir empfehlen grundsätzlich das Tragen von Sicherheitsschuhen und
Arbeitsschutzhandschuhen beim Arbeiten mit dem Materialständer oder
Rollenbock.
Sicherheitshinweise
Die Beladung und Nutzung des Rollenbocks bzw. des Materialständers darf nur
mit angezogenen Radfeststellern (5) an den Lenkrollen erfolgen.
Die Arbeits- bzw. Stützhöhe darf nur ohne Belastung verstellt werden.
Maximal Tragkraft von 150 kg bei der Beladung beachten!
Positionieren Sie das Ladegut immer mittig auf der Auagerolle bzw. der
Tischplattform.
Gefahren bei der Verwendung – Restrisiken
• Es besteht die Gefahr, dass das Ladegut durch Anstoßen oder Gefäl-
le unbeabsichtigt von der Auagerolle rollt bzw. vom Tisch rutscht.
• Des Weiteren besteht die Gefahr, dass beim Betrieb des Rol-
lenbocks mit abgesenkten Schwerkraftanschlägen das Lade-
gut seitlich von der Auagerolle abrutscht oder abrollt.
• Eine weitere Gefahr besteht beim Verschieben des Ladeguts, wenn das
Ende des Ladeguts den Kontakt zum Rollenbock verliert und dadurch
herunterfallen oder sich absenken kann. Stellen Sie stets eine Zwei-
punktauage des Ladeguts mit ausreichend großer Stützweite sicher.

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Transportgeräte
• Der Bediener hat in seiner Verantwortung als Maschinenführer darauf zu ach-
ten, dass sich keine unbefugten Personen im Arbeitsbereich des Rollenbocks
oder des Materialständers aufhalten und, dass ihm die Benutzung des Rollen-
bocks oder des Materialständers keinesfalls außer Kontrolle geraten kann.
Verbotene Verwendung
• Der Rollenbock und der Materialständer dürfen nicht auf Gefällestrecken oder
abschüssigen Böden verwendet werden.
• Der Rollenbock und der Materialständer dürfen nicht in unzureichend
beleuchteten Bereichen verwendet werden.
• Der Rollenbock und der Materialständer dürfen nicht unter Last
höhenverstellt werden.
• Der Rollenbock und der Materialständer dürfen für Anwendungen, bei denen
Gefahr einer Überschreitung der Tragfähigkeit besteht, nicht verwendet
werden.
• Der Rollenbock und der Materialständer dürfen für Anwendungen, bei denen
Gefahr einer unbeabsichtigten Bewegung besteht, nicht verwendet werden.
• Der Rollenbock und der Materialständer dürfen nicht im direkten Kontakt
mit Lebensmitteln eingesetzt werden.
• Der Rollenbock und der Materialständer dürfen nicht in explosionsfähiger
Atmosphäre eingesetzt werden.
• Der Rollenbock und der Materialständer dürfen nicht als Unterbau für
ein Arbeitsgerüst verwendet werden.

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Transportgeräte
Wartung und Instandhaltung
Durch eine tägliche Inspektion des Rollenbocks und des Materialständers kann
Verschleiß weitgehend begrenzt werden. Achten Sie insbesondere auf die Rollen
und die Achsen. Fäden oder Stofetzen können die Rollen blockieren.
Der Rollenbock bzw. der Materialständer sind nach Bedarf, jedoch mindestens
einmal jährlich, durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.
Besondere Einsatzbedingungen können auch kürzere Intervalle nötig machen.
Rollböcke und Materialständer, die nicht funktionssicher sind, dürfen nicht
benutzt werden.
Wartung und Instandsetzung des Rollenbocks und des Materialständers dürfen
nur durch sachkundige Personen erfolgen.
Um einen sicheren und zuverlässigen Betrieb zu gewährleisten, dürfen nur
Originalersatzteile verwendet werden.
Altteile und ausgetauschte Betriebsüssigkeiten müssen fachgerecht nach den
geltenden Umweltschutzbestimmungen entsorgt werden.
Schmierung
Der Rollenbock sowie der Materialständer sind weitestgehend wartungsfrei.
Alle beweglichen Teile sind mit Langzeitschmierung für Normalbetrieb versehen.
Bei hoher Belastung, insbesondere bei Nassbetrieb, sind alle Lagerstellen in
regelmäßigen Abständen mit handelsüblichen Schmiermitteln (z.B. Allzweckfett
und Maschinenöl) zu versehen.

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Transportgeräte
Reinigung
Reinigen Sie den Rollenbock und den Materialständer mit handelsüblichen
Reinigern auf Seifenbasis.
Es dürfen keine aggressiven oder brennbaren Reiniger verwendet werden.
Die Reinigung mit einem Hochdruckreiniger oder Dampfstrahler ist nur mit
größter Vorsicht durchzuführen, da das Fett der geschmierten Lager ausgespült
werden kann und dadurch die Lager beschädigt werden können.
Gewährleistung
Die Garantiezeit für den Rollenbock 3191 bzw. für Materialständer 3290 und
3291 beträgt 2 Jahre.
Der Garantieanspruch entfällt, wenn eigenständig Reparaturen oder
Änderungen am Gerät durchgeführt werden.
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