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Alle in der Anleitung und am Gerät aufgeführten Sicherheitshinweise sind zu beachten. Ergänzend zu diesen
Sicherheitshinweisen hat der Betreiber dafür zu sorgen, dass alle im jeweiligen Einsatzland geltenden nationalen und
internationalen Regelwerke sowie weitere verbindliche Regelungen zur betrieblichen Sicherheit, Unfallverhütung und
zum Umweltschutz eingehalten werden. Alle Arbeiten am Gerät dürfen nur von geschultem, sicherheitstechnisch
unterwiesenem und autorisiertem Personal durchgeführt werden.
2.4
muss dafür sorgen, dass neben den Sicherheitshinweisen in der Anleitung die allgemeingültigen Sicherheits- und
jeweiligen Einsatzlandes beachtet und eingehalten werden.
Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass alle Arbeiten mit dem Gerät nur von geschultem, sicherheitstechnisch
unterwiesenem und autorisiertem Personal durchgeführt werden.
Letztlich verantwortlich für den unfallfreien Betrieb ist der Betreiber des Geräts oder das von ihm autorisierte
Personal.
2.5 Anforderungen an das Personal
Jede Person, die beauftragt ist, mit dem Gerät zu arbeiten, muss die komplette Anleitung gelesen und verstanden
solchen Gerät bereits gearbeitet hat oder dafür geschult wurde.
Alle Arbeiten mit dem Gerät dürfen nur von geschultem, sicherheitstechnisch unterwiesenem und autorisiertem
Personal ausgeführt werden. Vor Beginn aller Tätigkeiten muss das Personal mit den Gefahren beim Umgang mit
dem Gerät vertraut gemacht worden sein.
jeweiligen Personals sind klar festzulegen.
Jegliches Personal, welches beauftragt wurde, mit dem Gerät zu arbeiten, darf keine körperlichen Einschränkungen
Übermüdung).
Der Umgang mit dem Gerät sowie alle Montage-, Demontage- und Reinigungsarbeiten durch Minderjährige oder